1. Einleitung
Wir kommen jetzt zum dritten und für heute letzten Antrag Ich würde mich freuen wenn Ihr mir dafür noch einmal Eure Aufmerksamkeit schenken würdet: Es geht diesmal auch nicht um eine Gebührenerhöhung sondern wir wollen eine Regelung mit Euren Stimmen verbindlich festschreiben, die sich seit Jahren bewährt hat. Bevor ich das genauer erkläre, möchte ich mich kurz vorstellen: Ich bin Susann, Mitglied des Studierendenparlaments und spreche hier heute für die Hochschulgruppe UniLinks
2. Sachlage
Unser Anliegen bezieht sich auf die Autonomen Referate. Ihr habt sicher schon mal ihre Räume gesehen: oben auf der Galerie in der Unihalle, über der Post Es gibt insgesamt 3 autonome Referate den ASR = den Ausländer- und Ausländerinnen-Sprecherrat das IAFLR = das internationale autonome FrauenLesben-Referat das SchwuR = das Schwulenreferat d.h. bei den autonomen Referaten handelt es sich also (im Unterschied z.B. zur Antifa-AG, die themenbezogenen arbeitet) um Vertretungen spezifischer Gruppen innerhalb der Studierendenschaft. Einmal im Jahr finden eigene Vollversammlungen statt, auf denen ein Referent oder eine Referentin gewählt wird. Die autonomen Referate sind eine bewußte Parallelstruktur zum Studierendenparlament, wo diese Gruppen und Interessen traditionell unterrepräsentiert sind.
autonom heißt in diesem Fall konkret, dass die Referate eigenverantwortlich entscheiden, wofür sie ihre Gelder ausgeben Rechenschaftspflichtig sind sie ihren Vollversammlungen und einmal im Jahr dem Studierendenparlament, sie müssen aber nicht jede Veranstaltung vom AStA bewilligen lassen Autonom heißt auch, daß die Referate vom AStA nicht abgeschafft werden können, hierzu bedarf es einer 2/3 Mehrheit im Studierendenparlament der Grundgedanke der autonomen Referate (als sie eingerichtet wurden) war und ist, sie möglichst unabhängig zum machen von der politischen Ausrichtung der Asten, die jährlich wechseln und damit Kontinuität zu gewährleisten in der Interessenvertretung der jeweiligen studentischen Gruppe.
Es gibt aber eine Lücke und deswegen stehen wir heute hier: ein AStA kann die Autonomen Referate zwar nicht abschaffen aber er kann ihre Arbeit de facto blockieren, indem er ihren Etat senkt oder gar auf Null setzt. Diese Lücke wollen wir heute schließen: indem wir die Gelder, die die Autonomen Referate seit Jahren erhalten, in genau der Höhe verbindlich festschreiben (das ist bisher nicht der Fall)
Dadurch wäre die Arbeit der Autonomen Referate auch finanziell gesichert Das steht dann so in der Gebührenordnung, und kann auch nur wieder mit einer 2/3 Mehrheit wieder geändert werden. d.h. es bleibt natürlich reversibel, sichert aber gleichzeitig eine bewährte Praxis bestmöglich ab.
3. wie genau sieht diese bewährte Praxis überhaupt aus:
In den letzten Jahren haben alle drei Autonomen Referate jährlich 45.000 DM bekommen Das entspricht jeweils 8% des Gesamtetats der Studierendenschaft (nach Abzug des Semestertickets). Dieses Geld wird jedes Jahr wieder investiert in ein breites Programm, in: Bildungs- und Kulturveranstaltungen, Aufklärungs- und Informationsarbeit, Workshops, Vortragsreihen, Diskussionsveranstaltungen. u.v.a.m.
Konkrete Beispiele sind z.B.
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die jährlich stattfindenden Schwulen Hochschultage,
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die Ausstellungen zu den Mädchen- bzw. Frauenkonzentrationslagern in Ravensbrück und der Uckermarck, die sowohl hier in der Uni als auch der Stadt gezeigt wurden.
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dann bieten die Referate in ihren Räumen auch eigene ausgewählte Bibliotheken an,
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der ASR unterhält z.B. ein Lesecafe mit ausländischen Zeitschriften und ausleihbaren Büchern.
Insgesamt war die Arbeit der Autonomen Referate in den vergangenen Jahren immer sehr vielseitig, breit angelegt und hat die Hochschule extrem bereichert.
4. was genau wollen wir jetzt festschreiben?
Wie gesagt haben die Referate in den letzten Jahren immer jeweils 45.000 DM erhalten. Diese nominelle Summe wollen wir so aber nicht festschreiben, sondern wir haben umgerechnet, wieviel das pro Studentin/Student ist dadurch bleibt die Gesamtsumme flexibel, wenn die Studierendenzahlen sinken oder steigen und damit auch die Einnahmen. Umgerechnet 61 cent/ Studi sind es, die bisher jedem der Autonomen Referate zur Verfügung gestellt wurden.
Dies ist der Anteil, den wir in der Gebührenordnung festschreiben wollen, dann können die Autonomen Referate nicht nur nicht abgeschafft werden, sondern ihnen kann auch nur noch schwerlich der Geldhahn zugedreht werden. Und das ist wichtig für ihre Autonomie und Kontinuität!
5. Zusammenfassung
auf die Gefahr hin, mich übermäßig zu wiederholen, dennoch eine kurze Zusammenfassung bevor Nachfragen gestellt werden können:
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Uns geht es nicht um eine Beitragserhöhung für die Studierenden,
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Die autonomen Referate sollen in Zukunft nicht mehr Geld erhalten als bisher
sondern das Geld, das sie jährlich bekommen, soll ihnen gesichert zur Verfügung stehen. Dazu wollen wir in der Gebührenordnung jeweils 61 Cents/ Studi für die Autonomen Referate zweckgebunden festschreiben
Entsprechend lautet dann auch die Abstimmungsfrage:
Bist Du dafür, daß die Arbeit der Autonomen Referate dauerhaft gesichert wird, indem für sie in der Beitragsordnung ein Betrag von jeweils 61 Cents/Studi zweckgebunden festgeschrieben wird, den sie dann jährlich zugewiesen bekommen?
Das zur Sachlage, habt Ihr Nachfragen?